Chronologischer Ablauf des Einschulungsverfahrens
Einschulung: Alle Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, werden von uns aufgenommen. Die Konfession der Schülerinnen und Schüler spielt keine Rolle, jedes Kind muss jedoch am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen.
Schulanmeldung
Zur Schulanmeldung werden die Eltern der zukünftigen Erstklässler schriftlich eingeladen. An diesem Tag kommen sie gemeinsam mit ihrem Kind in die Schule. Während Sie das Anmeldeformular ausfüllen, werden dem Kind Aufgaben gestellt, wodurch die Sprachfähigkeit festgestellt werden soll.
Kennenlernphase
Infoveranstaltung
Gemeinsam mit dem Kindergarten möchten wir den Eltern der zukünftigen Erstklässler aufzeigen, was unter der sogenannten „Schulreife“ zu verstehen ist, was Kinder wissen sollten und wie Kinder vor Schuleintritt gefördert werden können.
Schnuppertage
Die angemeldeten Kinder besuchen die Schulkinder in der Schule und dürfen beim "Erstklass-Unterricht" dabei sein und mitmachen.
Wochenabschlussfeier
Die Elefantenkinder aus dem Kindergarten besuchen freitags die Abschlussfeier der Schulkinder.
Schulspiel (Klassenschulspiel)
Alle angemeldeten Kinder „spielen“ einen Tag lang Schule.
Sie werden als Gruppe in einem Klassenraum von einem/r Lehrer/in unterrichtet, erleben die Frühstücks- und Schulhofpause und haben eine Sportstunde.
Einzelbeobachtung (Einzelschulspiel)
Alle angemeldeten Kinder bearbeiten in der Schule jeweils alleine mit einem/r Lehrer/in Aufgaben.
Schularzt
Die schulärztliche Untersuchung findet in den Räumlichkeiten der Grundschule statt. Das Gesundheitsamt lädt hierzu die Schulpflichtigen Kinder und Kann-Kinder ein.
Wandertag
Die zukünftigen Schulkinder gehen gemeinsam mit den Erstklässlern vormittags zur Kindergarten- bzw. Schulzeit wandern.
Forscherwerkstatt
An einem darauffolgenden Vormittag gehen die Elefantenkinder gemeinsam mit den Erstklässlern in die Forscherwerkstatt. Dort findet ein Projekt in Anlehnung an den Wandertag statt.
Elternabend
Die Eltern der zukünftigen Erstklässler haben vor den Sommerferien ihren ersten gemeinsamen Elternabend. Dabei erhalten sie Informationen über die Anfangsphase in Klasse 1.
Schulaufnahme
Die Schulleitung entscheidet über die Schulaufnahme. Dabei wird die seelische, geistige und körperliche Entwicklung des Kindes berücksichtigt. Daher sind die Beobachtungen aus der Kennenlernphase, Gespräche mit Eltern und Erzieherinnen sowie das schulärztliche Gutachten als Entscheidungsgrundlage zu werten.
Für schulpflichtige Kinder ergeben sich daher folgende Möglichkeiten:
1. Das Kind wird in Klasse 1 aufgenommen.
2. Das Kind soll die Vorklasse besuchen, um Defizite aufzuholen.
3. Das Kind wir durch eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Schuljahr freigestellt.
Vorzeitige Einschulung der Kann-Kinder: Wie an jeder Regelschule auch, können Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember ihr Schulalter erreichen, auf Antrag der Eltern im August vorzeitig eingeschult werden.
Für Kann-Kinder gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Die Schulleitung hat keinerlei Bedenken, das Kann-Kind in Klasse 1 aufzunehmen.
2. Das Kind kann in der Schule nicht aufgenommen werden, da es regulär nach dem Hessischen Schulgesetz keine Schulpflicht hat.
Kannkinder werden grundsätzlich nur dann eingeschult, wenn die Schulleitung keinerlei Schwierigkeiten für das Kind sieht, im ersten Schuljahr dem Unterricht zu folgen.